Zitat von Alexander Kitzmann im Beitrag #2
Mein Ziel ist es, möglichst viele Jediisten zu vereinen, um evtl. in Zukunft in Deutschland als Religion anerkannt zu werden.
Das deutsche Recht sieht eine Anerkennung dergestalt nicht vor.
Es unterscheidet diesbezüglich in Weltanschauungsgemeinschaften und Religionsgemeinschaften, wobei es für diese Klassifikationen keinerlei staatliche Anerkennung bedarf.
Die entsprechenden Abschnitte garantieren eben solchen alle die Freiheitsrechte, wie sie vor allem von Artikel 140 des Grundgesetzes garantiert werden.
Das einzige auf das du abzielen könntest wäre die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Eine solche wiederum gilt unter anderem als voll rechtsfähig, so wie auch ein gegründeter Verein.
Weiterhin kann eine solche Körperschaft als Dienstherr für eigens beschäftigte Beamte aktiv werden, eigene Steuern gegenüber Mitgliedern erheben und hat die Chance bei öffentlichem Interesse Steuervergünstigungen zu erhalten, beim Denkmalschutz involviert zu werden oder dergleichen.
Nichts davon erscheint mir anstrebsam, vor allem weil der Status schwer zu erreichen ist.
Von einer Mindestmitgliederzahl (unter vierstellig brauchen wir da nicht drüber reden) die man erst einmal haben muss bis zu einer "Gewähr der Dauer", wo die jeweiligen Behörden davon überzeugt werden müssen, dass die entsprechende potenzielle Körperschaft über viele Dekaden hin existieren wird kommt da schon ein bisschen was zusammen.